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Eigenbetrieb der Stadt Verden zur Abwasserbeseitigung

Bildurheber: Stadt Verden

Auf den folgenden Seiten wird erklärt, wie die Aufgaben des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung und seine technischen Einrichtungen und Dienstleistungen erfolgen.

Gemäß § 149 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) obliegt der Stadt Verden die Aufgabe der Abwasserbeseitigung. Diese Aufgabe wurde bis 1995 von einem Fachamt der Stadtverwaltung wahrgenommen. Mit der Gründung des Eigenbetriebes zum 01.01.1996 wurde diese Aufgabe dem Eigenbetrieb übertragen.

Der Eigenbetrieb ist eine organisatorische Einheit der Stadtverwaltung Verden, rechtlich unselbstständig, jedoch ein wirtschaftlich  verselbstständigter Betrieb.

Die handelnden Organe des Eigenbetriebes sind der Werksausschuss und der Werksleiter.


Unter nachstehendem Link finden Sie die grundlegenden Kontaktmöglichkeiten zum Eigenbetrieb:

Link zur Kontaktseite