Geographische Lage
Der Landkreis liegt im Westen des Regierungsbezirks Gießen und grenzt im Norden an den nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg, im Nordosten an den Schwalm-Eder-Kreis, im Osten, Süden und Südwesten an die mittelhessischen Landkreise Vogelsbergkreis, Landkreis Gießen und Lahn-Dill-Kreis sowie im Westen an den nordrhein-westfälischen Kreis Siegen-Wittgenstein. Kreisstadt ist das Oberzentrum Marburg.
Das Kreisgebiet ist in seiner größten West-Ost-Ausdehnung etwa 76 Kilometer breit, in Nord-Süd-Richtung etwa 36 Kilometer.
Höchster Berg ist mit 674 m die Sackpfeife im äußersten (Nord-)Westen bei Biedenkopf. Höchster Punkt ist dabei die Spitze des 210 m hohen Funkmastes des Senders Biedenkopf, was addiert mit der Höhenlage des Standortes eine Höhe von 868 m ergibt.
Niedrigster Punkt mit etwa 168 m ist die Lahnaue zwischen Fronhausen und Sichertshausen im Süden des Kreises an der Grenze zum Landkreis Gießen.
Die Fläche des Landkreises lässt sich folgendermaßen aufgliedern:
14,3 % oder 17.996 ha sind Siedlungs- und Verkehrsflächen,
55.489 ha oder 43,9 % der Fläche sind landwirtschaftlich genutzt.
Die Waldfläche beträgt 51.582 ha oder 40,9 %,
1.189 ha oder 0,9 % sind mit Wasser bedeckt.
Geschichte
Im Rahmen der hessischen Kreisreform wurden zum 1. Juli 1974 die beiden Landkreise Marburg und Biedenkopf zusammen mit der kreisfreien Stadt Marburg zum neuen „Landkreis Marburg-Biedenkopf“ verschmolzen. Die Gemeinden Roth und Simmersbach aus dem Altkreis Biedenkopf wurden dabei in die Gemeinde Eschenburg im Lahn-Dill-Kreis ausgegliedert. Die Großgemeinde Bischoffen wechselte ebenfalls in den Lahn-Dill-Kreis. Die Gemeinde Braunstein (Nordeck und Winnen) wurde Teil der Stadt Allendorf (Lumda) im Landkreis Gießen.[5] (Aus der Gemeinde Schiffelbach im Altkreis Marburg war bereits am 1. Januar 1974 ein Stadtteil von Gemünden (Wohra) im Landkreis Waldeck-Frankenberg geworden.[6]) Die Stadt Marburg wurde dabei eine der sieben Sonderstatusstädte in Hessen.
Mit der Zusammenlegung wurden zwei 350 Jahre getrennte Verwaltungs-Gebiete wieder vereinigt, die aus historischer Sicht zusammengehören. Auch naturräumlich sind der ehemaligen Landkreis Marburg und der Landkreis Biedenkopf als zusammengehörig anzusehen.
Der Raum Marburg-Biedenkopf war ehemals die trachtenreichste Region Deutschlands (z.B. Hinterländer Trachten, Marburger Trachten).
Geschichte vor 1974
Das heutige Kreisgebiet gehörte im Laufe der Geschichte überwiegend zur Landgrafschaft Hessen, einige Gebiete auch zum erzbischöflichen Kurfürstentum Mainz. Bei der hessischen Landesteilung kam der Raum Marburg zu Hessen-Kassel, das sog. Hinterland (die Ämter Battenberg, Blankenstein, Biedenkopf, Hatzfeld und Vöhl) zu Hessen-Darmstadt. Das kurmainzische Amöneburg kam erst 1803 zu Hessen-Kassel.
1821 bildete das Kurfürstentum Hessen-Kassel die Landkreise Marburg und Kirchhain. Im Großherzogtum Hessen (Darmstadt) entstanden die Landratsbezirke Battenberg (mit Biedenkopf) und Gladenbach, welche 1832 zum Landkreis Biedenkopf vereinigt wurden. Im Jahr 1866 annektierte Preußen das Kurfürstentum Hessen und das Herzogtum Nassau, die es zur Provinz Hessen-Nassau zusammenschloss. Gleichzeitig erhielt Preußen vom Großherzogtum Hessen den Landkreis Biedenkopf, so dass alle drei Landkreise Bestandteil der Provinz Hessen-Nassau wurden. 1929 schied die Stadt Marburg aus dem Landkreis Marburg aus und wurde kreisfrei. Drei Jahre später, 1932, wurde der Kreis Kirchhain mit dem Kreis Marburg vereinigt, ferner wurde der Kreis Biedenkopf neu gegliedert. Er verlor rund 40 % seines Gebietes an den Kreis Wetzlar, der gleichzeitig von der Rheinprovinz in die Provinz Hessen-Nassau umgegliedert wurde, und an den Landkreis Frankenberg.
Verwaltung
Zur Verwaltung des Landkreises ist in Marburg-Cappel das Landratsamt als Behörde eingerichtet.
Daneben sind in der ehemaligen Kreisstadt Biedenkopf und in Stadtallendorf Außenstellen des Landkreises eingerichtet. Das Landratsamt nimmt zum einen kommunale Aufgaben, aber auch Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr.
Der Kreisausschuss ist das Selbstverwaltungsorgan des Landkreises. Er bereitet außerdem Beschlüsse für den Kreistag vor und bildet Kommissionen zur Erledigung bestimmter Aufgaben. Der Kreisausschuss besteht aus 15 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten, die aus der Mitte des Kreistages gewählt werden, sowie zwei hauptamtlichen Mitgliedern. Dies sind der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete. Während der Erste Kreisbeigeordnete ebenfalls durch den Kreistag gewählt wird, wird der Landrat direkt von den im Kreisgebiet ansässigen Bürgern gewählt.[
Dem Landrat und dem Ersten Kreisbeigeordneten ist jeweils ein Dezernat zugeteilt. Diese bestehen aus verschiedenen Fachbereichen, Stabsstellen, Eigenbetrieben und Zweckverbänden.
Kreistag
Er ist das oberste Gremium des Landkreises und wurde zuletzt am 27. März 2011 gewählt. Von den gegenwärtig 81 Sitzen entfallen 30 Sitze auf Vertreter der SPD-Fraktion, 27 Sitze auf Vertreter der CDU-Fraktion, 13 Sitze auf Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 Sitze auf Vertreter der Fraktion Die Linke., 3 Sitze auf Vertreter der Fraktion Freie Wähler, 2 Sitze auf Vertreter der FDP-Fraktion sowie je 1 Sitz auf Vertreter der Fraktion Die Republikaner und der Fraktion Piratenpartei Deutschland.
Aufgabe des Kreistages ist es, die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen sowie den Kreisausschuss und die Kreisverwaltung zu kontrollieren.