Jugendgerichtshilfe

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst ASD und Kita/Heim
Jürgen Rimbach
Tel.: 06421/405-1343
Fax: 06421/405-1665



Die Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales. Sie ist unabhängig von Gericht, Staatsanwaltschaft und auch von der Polizei. Aufgabe ist die Beratung und eventuelle Begleitung aller Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre), denen eine Straftat zur Last gelegt wird.

Das Angebot umfasst:

● Allgemeine Informationen zur Jugendgerichtsverhandlung
● Besprechung des speziellen Falles
● Beratung von Eltern/Angehörigen
● Frühzeitige Hilfestellung bei den angefragten Punkten, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln
● Begleitung bei der Gerichtsverhandlung
● Stellungnahme während der Gerichtsverhandlung zu dem Fall in Bezug auf die persönlichen und sozialen Lebensbedingungen
● Bei über 18-Jährigen wird dazu Stellung genommen, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht zur Anwendung kommen soll.
● Vorschlag zur Reaktion des Jugendrichters auf die Straftat
● Eventuell Alternativen zur Untersuchungshaft
● Begleitung/Hilfestellung auch nach der Gerichtsverhandlung und Anleitung von eventuellen Auflagen des Gerichts