IHK Heilbronn-Franken

Die Grundaufgabe der IHK wird in §1 des IHK-Gesetzes geregelt: "Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (...)"

Die IHK ist Sprecher der Unternehmen der Region, vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Regierung und den Behörden, den Kommunen und öffentlichen Institutionen.

Die enge Verzahnung mit der Wirtschaft sichert dabei die praxisnahe, rationelle und preiswerte Umsetzung.


Zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK zählen:

• Organisation der Lehrlingsausbildung
• Prüfungen und Zeugnisse in der Aus- und Weiterbildung
• Benennung und Vereidigung von Sachverständigen
• Beglaubigung von Exportdokumenten
• Gutachten zum Handelsregistereintrag
• Durchführung von Gefahrgutprüfungen

Bildurheber: G. Miladinovic

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