Hundertwasserhaus

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Das Hundertwasser-Krawinahaus ist eine von 1983 bis 1985 erbaute Wohnhausanlage der Gemeinde Wien und befindet sich an der Ecke Kegelgasse 34–38 und Löwengasse 41-43 im 3. Wiener Gemeindebezirk Landstraße.

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Das von Friedensreich Hundertwasser gestaltete und von Architekt Peter Pelikan unter Mitwirkung von Josef Krawina geplante, bunte und ungewöhnliche Haus hat in den Gangbereichen unebene Böden und ist üppig begrünt. Ungefähr 250 Bäume und Sträucher wurden im Jahr 1985 gepflanzt und sind mittlerweile durch die Pflege der Mieter und der Eigentümervertreter zu stattlichen Bäumen herangewachsen – ein echter Park auf den Dächern des Hauses. Am 11. März 2010 stellt der Oberste Gerichtshof fest, dass Josef Krawina gleichberechtigter Miturheber des Hauses ist. Damit ist es nun verboten, Ab- oder Nachbildungen des Hauses zu verbreiten, ohne Krawina – neben Hundertwasser – als Miturheber zu nennen.