Staatsanwaltschaft Mosbach

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Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde und ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege.

Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich zur Strafverfolgung gesetzlich verpflichtet (Legalitätsprinzip).

Bei der Erforschung eines Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft be- und entlastende Umstände zu ermitteln, ist also zu strenger Objektivität verpflichtet.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Strafanzeigen werden in der Regel bei den Polizeidienststellen vor Ort erstattet.

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Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. In der überwiegenden Anzahl der Ermittlungsverfahren kommt es nicht zur Anklageerhebung

Daran wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe gerecht wird, nicht nur zu verfolgen,sondern auch vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen.

Die Staatsanwaltschaft ist auch Vollstreckungsbehörde. Sie ist verantwortlich dafür, dass Strafen nicht nur von den Gerichten verhängt, sondern danach auch durchgesetzt und vollzogen werden.

Als Gnadenbehörde entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob im Einzelfall Ausnahmen von einem strikten Gesetzesvollzug möglich sind.

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Staatsanwaltschaft Mosbach
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