Landgrafenschloß Wanfried

Ehemalige Stadtburg der Landgrafen von Hessen
Die erste Erwähnung fand sich in einer Urkunde vom 5. Februar 1015. Danach bekam die Abtei Hersfeld von Kaiser Heinrich II. ein Gut in Wanfried übereignet. Man sprach in dem Dokument von einem "Königsgut" in »Wanifredum«. Später wurde das "Königsgut" zur Talburg umgebaut und ging 1306 zusammen mit dem Fischerdorf Wanfried in den Besitz des Landgrafen Heinrich I. von Hessen über. Die stark befestigte Wasserburg, die dem Schutz der Straße nach Leipzig diente, kam im Laufe der folgenden Jahrhunderte als Lehen oder Pfand an eine Reihe adliger Familien. Auf Teilen der Fundamente und unter Einschluss alter Gebäudeteile wurde die Wasserburg zum Schloss umgebaut. Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloss von Tillys Truppen eingenommen und fast vollständig zerstört. Erst 1645 hat man es wieder instand gesetzt. Rund 180 Jahre lang gehörte das Schloss zur sogenannten »Rotenburger Quart«. Bis zur Mitte des 18.Jahrhunderts, als der letzte Herr von Hessen-Wanfried, Christian, seine Hofhaltung nach Eschwege verlegte, befand sich hier die Residenz dieser fürstlichen Nebenlinie. Mit dem Ende der »Rotenburger Quart« 1834 verlor auch das Schloss seine frühere Bestimmung. Zusammen mit den zugehörigen Ländereien ging es 1868 in den Besitz des königlichen Rittmeisters und Kammerherrn Carl Xaver von Scharfenberg über und diente nach verschiedenen Umbauten landwirtschaftlichen Zwecken. Im südlichen Flügel war bis 1932 das Amtsgericht untergebracht.