»Seine Durchlaucht« auf Seedorf und Hornsdorf

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Zu Zeiten, in denen es deutsche Kleinstaaten noch reichlich gab, war auch Schwarzburg-Rudolstadt ein solch souveränes Ländchen mit einem regierenden Landesherrn, zwar nicht König, so doch Fürst. Schwarzburg-Rudolstadt findet sich auf der Landkarte in etwa dort, wo heute "Thüringen" steht.
Im Jahre 1819 erwarb der schwarzburg-rudolstädtische Herrscher, Fürst Friedrich Günther, von D. von Buchwaldt die benachbarten adeligen Güter Hornsdorf und Seedorf. Warum, fragt man sich? Was wollte der regierende Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt mit diesen Gütern im Segeberger Land, die für ihn doch im "Ausland" lagen?

War es Kapitalanlage? Oder Ausweichquartier für alle Fälle? Feriendomizil? Oder wollte er auf dem als fischreich bekannten Seedorfer See angeln? Es darf vermutet werden – so oder so. Oder noch ganz anders. Jedenfalls blieben die Güter längere Zeit im Eigentum des Hauses Schwarzburg-Rudolstadt. Oldekop berichtet 1908 in seiner "Topographie des Herzogtums Holstein":
"Jetzt bilden sie (die beiden Güter) den Fideikommißbesitz seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Günther von Schwarzburg-Rudolstadt."
Im Güteradreßbuch für Schleswig-Holstein, Jahrgang 1927, wird für Hornsdorf und Seedorf sodann Sophie Gräfin von Westphalen, geborene Gräfin von Buquoy (damals wohnhaft in Laer bei Meschede, Westfalen) als Eigentümerin genannt.

Vielleicht, sinniert der Spaziergänger von heute, haben Fürsten und Grafen damals die Güter ja auch nur wegen der bilderbuchschönen Landschaft gekauft. Wandernd oder radfahrend lässt sich die Anmut der Gegend zwischen Seedorf und Hornsdorf und rund um den Seedorfer See auch so genießen. Man muss nicht gleich ganze Güter kaufen.